Stellungnahme zur Landeswasserstrategie (Referentenentwurf)

5. Februar 2026 | Aktuelles

Mit dem ersten Referentenentwurf der Landeswasserstrategie H2O NRW legt die Landesregierung einen Plan für die zukünftige Gewässerbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen vor. Der Landesverband WasserEnergie NRW e.V. hat den Referentenentwurf eingehend geprüft und in einer ausführlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass einige zentrale Punkte so nicht stehen bleiben können.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Querbauwerken. Die Strategie setzt stark auf ökologische Durchgängigkeit, bleibt jedoch vage bei der Frage, wann ein Rückbau tatsächlich erforderlich ist und wann andere Lösungen in Betracht kommen. Pauschale Rückbauansätze sind fachlich nicht haltbar. Viele Wehre erfüllen weiterhin wichtige Funktionen – für die Wasserwirtschaft, für den Hochwasserschutz und für die Energieerzeugung. Wo Anlagen genutzt werden oder nutzbar sind, müssen technische Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit Vorrang haben. Dafür braucht es klare Kriterien statt offener Zielbilder.

Besonders kritisch ist ebenfalls das Ziel zur „Stärkung der rechtlichen Möglichkeiten“. In der jetzigen Form entsteht der Eindruck, dass bestehende Nutzungen gezielt geschwächt werden sollen. Rechtmäßig erteilte Wasserrechte müssen Bestand haben. Eingriffe, Anpassungen oder Entzüge dürfen nur auf konkreter fachlicher Grundlage und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Unklare Eingriffsbefugnisse schaffen Rechtsunsicherheit und verhindern Investitionen in ökologische Verbesserungen an bestehenden Anlagen.

Gleichzeitig enthält die Landeswasserstrategie ein klares Bekenntnis zum Erhalt und zum gewässerverträglichen Ausbau der Wasserkraft. Dieses Ziel wird ausdrücklich unterstützt, steht aber in Spannung zu anderen Teilen des Entwurfs. Solange Durchgängigkeit faktisch über allem steht und rechtliche Prioritäten nicht sauber benannt werden, bleibt dieses Bekenntnis folgenlos.

Wasserkraft ist ein relevanter Bestandteil der Energieversorgung in NRW. Sie liefert kontinuierlich Strom, trägt zur Netzstabilität bei und ist im Krisenfall schwarzstartfähig. Sie steht nach § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse. Gleichzeitig bietet sie die Chance, bestehende Querbauwerke technisch aufzuwerten und ökologische Defizite zu beheben – finanziert durch private Investitionen.

Als Verband fordern wir daher ein klares Bekenntnis zur Wasserkraftnutzung, einerseits mittels verlässlichem Bestandsschutzes und andererseits mit dem Zielbild der wirtschaftlichen Nutzung bei ökologischer Aufwertung an bestehenden Wehren mit Wasserkraft-Potenzial.  

Die vollständige Stellungnahme des Landesverbands WasserEnergie NRW e.V. steht hier als PDF zum Download bereit.

Zur vollständigen Stellungnahme